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Datenschutz
gem. den Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 und Art. 14 DSGVO)
Hinweisgeberschutz
Die Technische Hochschule Deggendorf ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Präsidenten Prof. Waldemar Berg.
Technische Hochschule Deggendorf Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Technischen Hochschule Deggendorf: Prof. Dr. Sascha Kreiskott
Technische Hochschule Deggendorf European Campus Rottal-Inn
Max-Breiherr-Straße 32
84347 Pfarrkirchen
E-Mail: datenschutz@th-deg.de
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Hinweisgeberschutzsystem der Technischen Hochschule Deggendorf verfolgt den Zweck, gesetzlich definierte Verstöße wirksam aufzudecken und zu unterbinden. Durch Informationen über Verstöße soll eine bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik sowie nationalem Recht gewährleistet werden.
Verarbeitung auf Grund rechtlicher Verpflichtung
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 10 und 16 bis 18 HinSchG Art. 103 BayBG, bzw. in entsprechender Anwendung gemäß Art. 145 Abs. 2 BayBG sowie Freigaben für die Verarbeitung der Personenstammdaten und der Audiodaten
Ihre personenbezogenen Daten werden an folgende Stellen weitergegeben, soweit die Weitergabe jeweils erforderlich ist:
Interne Stellen: Abteilung Rechtsangelegenheiten und Liegenschaften; Hochschulleitung; Zuständige Sach-/Projektmitarbeiter:innen
Externe Stellen:
Universität Würzburg
LegalInnovate Technologies GmbH (ehemals DPMS)
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (LRZ)
Kanzlei Prof. Dr. Scherer & Partner mbB Herrn Rechtsanwalt Alexander Kapphan (Ombudsmann, persönlich), Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg; Universität Würzburg
Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.
Die Daten werden drei Jahre nach dem Abschluss des Verfahrens nach § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht.
Im Falle eines anschließenden Gerichtsverfahrens kann die Löschfrist der Daten auf bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Verfahrens verlängert werden.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel. 089 212672-0
Fax 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Technische Hochschule durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Wir dürfen im Rahmen der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen gemäß § 12 HinSchG personenbezogene Daten im Rahmen der Meldung und der Folgemaßnahmen verarbeiten.
Personenstammdaten der beschuldigten Person werden nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben (Art. 14 DSGVO).
Stand: 25.11.2024
Nutzungshinweise
Die Nutzung der Lösung unterliegt zum einen den Bedingungen des Herstellers zum anderen der Benutzungsordnung Informationsverarbeitungssysteme der Universität Würzburg und der Benutzungsordnung für das Hochschulnetz.
Wir sind bemüht, unserer Hinweisgebersystem im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das das Hinweisgebersystem.
Die Lösung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 9 BayDiV vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Welche Inhalte nicht barrierefrei sind wird derzeit noch getestet.
Diese Erklärung wurde zum 2. Juli 2023 erstellt mittels Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt im Juni 2023 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter it-recht@digitalverbund.bayern
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen
c/o Rechenzentrum Universität Würzburg
Hubland Süd
97074 Würzburg
Telefon.: +49 931 31-84217
Threema: https://www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/it-recht/threema-kontakt/
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Aus dem Gesetz muss sich die Strafandrohung ergeben. Nach § 15 StGB ist ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, wenn nicht das Gesetz auch fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
§ 1 Abs. 1 OWiG: "Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt." Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG ist der Anwendungsbereich auf Ordnungswidrigkeiten begrenzt, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane diensten.
* Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung * Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität * Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr * Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr * Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr * Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit * Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter * Vorgaben zum Umweltschutz * Vorgaben zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz * Vorgaben zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit * Vorgaben zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen * Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht * Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation * Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten * Vorgaben zur Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) * Vorgaben zu Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften * Vorgaben zu Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse * Vorgaben zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung * Verstöße gegen das Vergaberecht * Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes * Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte * Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union * Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
* Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen, * Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft
Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit
"Die Vorschrift umfasst verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gemeldet werden können, beispielsweise Äußerungen in Chats. Der Begriff der Äußerung beschränkt sich aber nicht auf schriftliche Aussagen, sondern erfasst auch mündliche (oder auf andere Weise – etwa durch Gebärden) getätigte Äußerungen." Bundestagdrucksache 20/4909, S. 52